Allgemeine Geschaeftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
Anbieterin: Sarah Janning-Picker Adresse: Kronskamp 2a 24558 Henstedt-Ulzburg Tel: +49 4193 752 3636 Mobil: +49 1520 4630 002 Fax: +49 4193 752 3635 E-Mail-Adresse: Sarah@Janning-Picker.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 11/071/60729.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote, Informationen, Auskünfte, Preisangaben sowie Produktaussagen (z.B. auf der Webseite) der Anbieterin sind frei bleibend und unverbindlich. Sie entfalten erst mit schriftlicher Bestätigung rechtliche Bindung. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch die Anbieterin. Die Bestellung des Kunden ohne vorherigen Angebots durch die Gesellschaft ist ein bindendes Angebot. Die Anbieterin kann dieses Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden innerhalb dieser Frist annehmen. Dauer, Route, Details -Eigenschaften der Reise-Touren bzw. Leistungen der Sparte „Sprachdienstleistungen“ und sonstige Angaben sowie Angaben in Prospekten, Broschüren und der Homepage sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, im Übrigen nur Annäherungswerte und beinhalten keine Zusicherung oder Garantiezusage.
3. Honorare und Preise
Es gelten die bei Vertragsschluss genannten Preise. Diese errechnen sich insbesondere durch den angebotenen, bzw. vereinbarten Stundensatz x die Anzahl der geleisteten Stunden oder Zeiteinheiten. Evtl. zusätzliche Nebenkosten (Vorbereitung, Anreise, Abreise, Nachbereitung, Protokolle und Dokumentationen) sind im Angebot ausgewiesen. Nebenkosten für den Kunden (z.B. bei Gästeführungen Tickets des ÖPNV) sind nicht Angebotsbestandteil und gesondert durch den Kunden mit dem jeweiligen Transportunternehmen abzuwickeln. Die gegenüber Kunden und Interessenten genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen.
4. Um- und Abbestellungen (Storno) und Ausfallhonorar
Der Kunde kann die gebuchten, bestätigten Leistungen mit einer Frist von 7 Tagen vor Leistungserbringung kostenfrei stornieren. Im Falle von einer Absage bzw. Stornierung bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn, fallen 50% der angebotenen Gesamtkosten an. Bei kurzfristigeren Stornierungen werden die Gesamtkosten voll in Rechnung gestellt. Bei Anreisen von über 60 Minuten zählt der Beginn der Anreise als Beginn der Leistungsbeginn. Bei mehrtägigen Buchungen werden maximal 3 volle Tage in Rechnung gestellt.
5. Wartezeit
Die Touren für Gruppen beginnen pünktlich zur angegebenen Zeit. Gäste, die zu spät kommen, melden Sich bitte bis spätestens 15 Minuten vor Tour-Beginn, wenn Sie absehen können, dass sie zu spät kommen. Evtl. kann kurz gewartet werden. Sofern nicht, kann der Tour-Preis nicht erstattet werden. Für private Touren beginnt die zu berechnende Leistungszeit zum Zeitpunkt des vereinbarten Tour-Beginns. Auch hier ist es hilfreich, wenn sich Gäste, die später eintreffen kurz telefonisch melden.
6. Gruppengroesse
Die Verfügbarkeit der Touren hängt von der Gruppengröße ab. Zu Gunsten der Qualität wird darauf verzichtet, große öffentliche Touren durchzuführen. Die privat gebuchten Touren können hinsichtlich der Größe vom Kunden entschieden werden.
7. Betreten von Gebaeuden
Während der Touren werden teilweise Gebäude betreten (Kirchen, öffentliche Gebäude, je nach Möglichkeit auch nicht öffentliche Gebäude). Die Anbieterin ist während des Aufenthaltes in den Gebäuden nicht für die zusätzlichen Vorsichtmaßnahmen der Kunden verantwortlich. Hinsichtlich der Notausgänge, Rettungsmittel etc. sollten die allgemein ausgehängten Hinweise beachtet werden. Im Zweifelsfall ist die durchführende Reiseleiterin hinsichtlich evtl. Fragen anzusprechen.
8. Fahrtgelder fuer Transport bzw. Oeffentlichen Personennahverkehr (OePNV)
Fahrtgelder für den Transport (privat organisiert oder im öffentlichen Personennahverkehr) sind nicht im Tour-Preis und in der Regel auch nicht im Angebot enthalten. Evtl. Hinweise im Angebot auf die zu erwartenden Kosten sind nur als Hinweis gedacht, aber eben nicht Bestandteil des Tour-Preises. Die Anbieterin kann eine Empfehlung für das zur jeweiligen Zeit und Situation passende ÖPNV-Ticket aussprechen. Jedoch übernimmt die Anbieterin keine Garantie, dass es im ersten Moment empfohlene Variante monetär die günstigste Wahl ist. Jedoch kann aufgrund der späteren artikulierten Gestaltung des Tages eine Empfehlung für z.B. ein Tagesticket insgesamt sinnvoller sein. Weiterhin ist die Anbieterin nicht verantwortlich für die jeweiligen Geltungsbestimmungen von ÖPNV-Tickets, welche evtl. variieren. Die Anbieterin kann für privaten Transport (z.B. Bustransfer für Gruppen) keine Angebote machen, sondern lediglich Angebote von Kooperationspartnern aufgrund von Erfahrung empfehlen. In keinem Fall tritt die Anbieterin als Transport-Mittlerin auf. Es wird lediglich der Kontakt hergestellt.
9. Eintrittsgelder
Evtl. Eintrittsgelder von Sehenswürdigkeiten (Eintritte, Aufzüge, Fahrattraktionen) sind nicht Bestandteil des Reisepreises. Die Karten sind vor Ort selbständig zu erwerben. Dies gilt nicht, wenn es explizit im Angebot und der Auftragsbestätigung ausdrücklich erwähnt wurde. Hinsichtlich der zu erwartenden Höhe der Summe der Eintrittsgelder kann die Anbieterin jedoch auf Anfrage einen Hinweis geben.
10. Ton- und Bildaufnahmen waehrend der Touren
Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von der Tour, dem Tourverlauf bzw. den durchführenden Verantwortlichen sind grundsätzlich verboten und werden auf Anfrage gern gestattet.
11. Haftungsbeschraenkung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Anbieterin auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin. Gegenüber Unternehmen haftet die Anbieterin bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
12. Zahlungsbedingungen / Faelligkeit
Als Endverbraucher bezahlt der Kunde seine Tour im Voraus per Überweisung oder direkt bei der Leistungserbringung in bar. Zahlungen des Kunden sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, soweit auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist. Sie gelten mit unwiderruflicher Gutschrift auf einem Konto der Anbieterin als bewirkt. Im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung werden ohne weiteren Hinweis Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Sämtliche Spesen und Gebühren gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht anders angeboten oder vereinbart. Die Anbieterin ist berechtigt, die Leistung zurückzuhalten, wenn der Kunde aus anderen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist. Die Leistung wird erst dann fällig, wenn diese Rückstände vollständig beglichen sind. Im Übrigen werden bei Zahlungsrückständen bzw. Zahlungseinstellung/Überschuldung sowie bei Nichteinhaltung von Zahlungszielen sonstige Forderungen sofort fällig. Die Anbieterin kann eine Anzahlung auf die zu erwartenden Forderungen nach billigem Ermessen fordern.
13. Datenschutz / Verschwiegenheit
Der Speicherung kundenbezogener Daten durch die Unternehmerin wird zugestimmt. Auf § 33 BDSG wird hingewiesen. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Gesellschaft bei der Auftragsbearbeitung bekannt gewordenen Daten nicht als vertraulich. Derartige Daten können von der Gesellschaft unter Beachtung der Datenschutzvorschriften und des Urheberrechts verwertet werden. Die Gesellschaft ist für den Verlust von Daten nicht verantwortlich, soweit die Speicherung oder anderweitige Sicherung nicht ausdrücklich schriftlich zum Gegenstand des Auftrages gemacht wurde.
14. Urheberrecht
An Angeboten, Tour-Vorschlägen, durchgeführten Touren, verfassten Texten im Rahmen von Übersetzungen etc. behalte ich mir Eigentum, Urheberrecht und sonstige Rechte vor. Sie dürfen ohne deren ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht vervielfältigt, nicht selber genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
15. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder Teile einer Geschäftsbedingung berührt die Gültigkeit der Übrigen und die des abgeschlossenen Vertrages nicht. Im Fall der Unwirksamkeit ist eine der angestrebten Vereinbarung möglichst nahekommende Regelung zu vereinbaren. Henstedt-Ulzburg, den 01. April 2015